Finanzierung der EfA-Leistungen in Thüringen

Finanzierung der EfA-Leistungen in Thüringen

Im Freistaat Thüringen ist vorgesehen, dass das Land die Kosten der EfA-Nachnutzung für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis trägt. Das erleichtert den Thüringer Kommunen die Nachnutzung der EfA-Leistungen.

OZG-Dashboard des Bundes

Jetzt live: Das neue OZG-Dashboard des BMI

Wie viele und welche Verwaltungsleistungen können bereits heute digital beantragt werden?
Ab sofort können sich Interessierte jederzeit über den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung informieren. Das neue OZG-Dashboard sorgt für mehr Transparenz. (Quelle: BMI)

Verwaltungsleistungen Online

Verwaltungsleistungen Online

​​Das OZG (Onlinezugangsgesetz) fordert alle Verwaltungen auf, bis zum 31.12.2022 ihre Leistungen auch online anzubieten.

Das heißt, alle Informationen und Anträge der Behörden müssen im Internet verfügbar sein.

Das Bundesinnenministerium hat in seinem OZG-Umsetzungskatalog (zu finden auf der OZG-Informationsplattform) etwa solche 575 Verwaltungsleistungen identifiziert. Aber natürlich bieten die Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern auch eigene Verwaltungsleistungen an. Je nach Kommune kommen also weitere spezifische Kommunalverfahren hinzu. 

Bereits jetzt gibt es Gemeinden, Städte und Landkreise, die ein gutes Serviceangebot im Internet bereit halten!

Dieses Angebot kann im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmen ausgebaut werden. Die verpflichtend zu digitalisierenden Antragsverfahren müssen umgesetzt werden. Die Mühe lohnt. Denn Thüringen soll im innerdeutschen aber auch europäischen und internationalen Standortwettbewerb erkennbar sein, sich durch eine leistungsfähige und wirtschaftsfreundliche Verwaltung auszeichnen, die Unternehmertum fördert und Arbeitsplätze in der Region erhält und schafft.

Die Verwaltungen im Freistaat sorgen dafür, dass Thüringen ein lebenswertes Land für Jung und Alt ist.

Checkliste für die OZG-Umsetzung in Kommunen

Checkliste für die OZG-Umsetzung in Kommunen

 

Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 OZG muss jede Behörde bis Ende 2022 zu den angebotenen Verwaltungsleistungen neben traditionellen Formularen, in Papier, PDF-, Word- oder Excel-Dateien auch elektronische Antragsprozesse vorhalten.

Im Leitfaden erhalten Sie zunächst einen Überblick, welche Verwaltungsleistungen Sie nach den Maßgaben des OZG auch online anbieten müssen. Der OZG-Leistungskatalog beschreibt ein Viertel der Verwaltungsleistungen in der Verantwortung des Bundes, während die Länder und Kommunen alle weiteren Verwaltungsleistungen digital zu erstellen haben. 

Die wenigsten Kommunen in Thüringen, aber auch in Deutschland, haben das technische, personelle und finanzielle Know-how, um ein eigenes digitales Antragssystem für elektronische Verwaltungsleistungen zu beschaffen und zu betreiben.

Deshalb stellt das Thüringer Finanzministerium eine entsprechende Software - ThAVEL (Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen) - mit allen notwendigen Basisdiensten (Benutzerkonto, Bezahlmöglichkeit usw.) zentral zur Verfügung.
Die Software ThAVEL wird fortlaufend modernisiert und an die Anforderung des OZG angepasst. 

Mit der Checkliste wird Ihnen, den Führungskräften und Verantwortlichen der Thüringer Kommunalverwaltungen ein Muster-Prozess an die Hand gegeben. Von der Idee bis zur Umsetzung eines elektronischen Antragsverfahrens werden zentrale Schritte dargestellt, so dass eigene Projekte einfacher angestoßen werden können.

Für Rückfragen hierzu sowie für sämtliche andere Fragen - die Digitalisierung der Verwaltung, die Umsetzung des OZG und ThürEGovG oder der finanziellen Förderung betreffend - stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Verwaltung 4.0 gern zur Verfügung.

Ansprechpartner Consulting

Ansprechpartner:

Frau Ebertz
Tel.: 0361 57 3611 525
E-Mail: susanne.ebertz@tfm.thueringen.de

Herr Funke (ThAVEL)
Tel.: 0361 57 3611 528
E-Mail: dirk.funke@tfm.thueringen.de

Frau Hecht (FIM-Landesredaktion)
Tel.: 0361 57 3611 526
E-Mail: sandra.hecht@tfm.thueringen.de