Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen
Thüringer E-Government-Richtlinie - ThürEGovRL

Wenn Sie in Ihrem Haus ein Digitalisierungsprojekt anstoßen wollen, finden Sie hier Möglichkeiten zur Finanzierung dieser Projekte. Zuwendungsfähig sind unter anderem die Einführung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) oder anderer elektronischen Dienste und Fachverfahren. Wenn Sie die Resilienz Ihrer Verwaltung steigern möchten, können Sie ebenso eine Förderung für die Einführung eines Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS) oder für die Ausbildung und Schulung zum Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) erhalten.

Rechtsgrundlage

Thüringer E-Government-Richtlinie (Lesefassung)
Handreichung (demnächst verfügbar)
 

Festbetragsfinanzierung


Anträge und Formulare


Förderunschädlicher  vorzeitiger Vorhabensbeginn

Gemäß Ziffer 1.3 der VV zu § 44 ThürLHO gibt es die Möglichkeit, aus einem sachlichen Grund einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu beantragen. Vor der Genehmigung dieses förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabensbeginn darf noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. 
 

Ansprechpartner

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Förderung haben, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Fragen zur Planung von Digitalisierungsprojekten und zur Antragstellung:

Herr Jan-Markus Schröter
Tel.: 0361 57 3611 524
E-Mail: kommunalberatung@tfm.thueringen.de

Fragen zum Mittelabruf, Verwendungsnachweisen und Änderungsanträgen:

Frau Laura Künzel
Tel.: 0361 57 3611 569
E-Mail: egov.foerderung@tfm.thueringen.de

Frau Yvonne Hanstein
Tel.: 0361 57 3611 534
E-Mail: egov.foerderung@tfm.thueringen.de