Förderung nach Thüringer E-Government-Richtlinie (ThürEGovRL)
Förderung nach der ThürEGovRL
Förderung nach Thüringer E-Government-Richtlinie (ThürEGovRL)
Wir möchten alle Zuwendungsempfänger daran erinnern, dass die Mittelabrufe zu den Projekten bis zum 15.11.2023 bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen sind. Für die Einreichung haben Sie die Möglichkeit das ThAVEL-Formular zu verwenden.
Die einzelnen Fördergegenstände sind in Punkt 2 der ThürEGovRL aufgeführt.
Dazu gehören u. a. die Schulung von IT-Sicherheitsbeauftragten, die Schaffung von Schnittstellen, die Einführung, die Nutzung oder den Betrieb von Dokumentenmanagementsystemen, elektronischen Fachverfahren und anderen elektronischen Diensten.
Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Thüringer Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Zuwendung kann bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Weitere Informationen zu den Fördergegenständen und den Voraussetzungen sind im Handlungsleitfaden zur Thüringer E-Government-Richtlinie zu finden.
Gemäß Nummer 1.3 der VV zu § 44 LHO gibt es die Möglichkeit , aus einem sachlichen Grund, einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns zu beantragen. Vor der Genehmigung dieses förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns darf noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Die Genehmigung des förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns ist keine Förderzusage.
Folgende Unterlagen sind für den formlosen Antrag zum förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn einzureichen:
kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens
Beschreibung des sachlichen Grundes für den Antrag
grobe Aufstellung der geplanten Ausgaben
grober Zeitplan zur Umsetzung des Vorhabens
sofern das Projekt mit anderen Kommunen umgesetzt wird Benennung der Partner notwendig
textliche Bestätigung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde
Für den Antrag in Verbindung mit einem Vorhaben zur Migration voniKfz sind folgende Unterlagen ausreichend:
formloser Antrag ausreichend
textliche Bestätigung, dass mit dem Vorhaben „Migration iKfz“ noch nicht begonnen wurde
grobe Schätzung der entstehenden Ausgaben
Suchportal für Fördervorhaben
Suchportal für Fördervorhaben
Falls Sie ein Digitalisierungsprojekt in Ihrer Verwaltung planen und Partner benötigen, um eine Förderung nach der Thüringer E-Government-Richtlinie zu erreichen, können Sie sich beim Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 oder direkt bei den unten aufgeführten Kommunen melden.
Sie können sich den unten aufgeführten Kommunen anschließen oder eigene, neue Projekte über das Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 hier einbringen.
Geplantes Vorhaben
Suchende/r Gemeinde/Gemeindeverband
Ansprechpartner
Eingestellt am
Einführung des Ticketsystems von TOPdesk
(IT-Tickets, ämterübergreifende Workflows, Projektaufgaben, Wissensdatenbank, Bürgerservice/Beschwerdemanagement)
Einführung eines Fachverfahrens inkl. versch. Module sowie Schnittstellen (bspw. Gebäude-, Flurstücks-, Grundstücks-, Vertrags- und Straßenverwaltung, GIS-System kür Kartendarstellungen, Verwaltung von Grundstücksvorgängen im Bauamt, Verwaltung von Sondernutzungen und Aufbruchanträge, Baumkataster)