Aktuelles aus dem Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0

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null Auftragsdatenverarbeitung ThAVEL

Auftragsdatenverarbeitung in ThAVEL
 

Für das technische Verfahren ThAVEL liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit vor. Diese umfasst das Thüringer Finanzministerium, als das für E-Government und IT zuständige Ministerium, und die ThAVEL nutzenden zuständigen Stellen (Ministerien, Landes- und Kommunalbehörden).

Als Auftragsverarbeiter wird zum einem die FJD AG und zum anderen IT.Niedersachsen tätig. Aufgabe der FJD ist die Bereitstellung von Updates und Patches, sowie die Weiterentwicklung von ThAVEL. IT.Niedersachsen stellt den technischen Betrieb der zugrunde liegenden Infrastruktur sicher.

Das TFM hat für das Grundsystem ThAVEL und den technischen Betrieb im Rechenzentrum der IT.Niedersachen entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 (3) DSGVO geschlossen, die unter den folgenden Links eingesehen werden können.

Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit erfolgt nun die Vereinbarung zwischen dem TFM und den nachnutzenden Behörden des Freistaats Thüringen gemäß Artikel 26 DSGVO. Initial wurde diese Vereinbarung durch das TFM und das TMASGFF (Vertreter der Landesbehörden) und der Stadt Weimar (Vertreter der Kommunen) unterzeichnet. Weitere nachnutzende Behörden treten dieser Vereinbarung durch Beitrittserklärung bei.

Die Beitrittserklärung ist ausgefüllt und unterschrieben an das

Thüringer Finanzministerium
Referat 52 – ThAVEL
Postfach 900461
99107 Erfurt

zurückzusenden.

Sehr gern können Sie die Erklärung auch vorab an thavel@tfm.thueringen.de senden.

Weiterhin stellt das TFM ein Formular zur Datenschutzfolgeabschätzung bereit, welches bereits seitens der Beteiligten (FJD AG und IT.Niedersachsen) befüllt wurde und abschließend von den nachnutzenden Behörden ("Zuständige Stelle") ergänzt werden muss.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an:

Herr Funke
Tel.: 0361 57 3611 528
E-Mail: dirk.funke@tfm.thueringen.de oder thavel@tfm.thueringen.de