TTP
TTP
Thüringer Transparenzportal
Gleich lautende Erlasse zur Anwendung des § 8d KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge nach § 10a GewStG
Kategorien: Wirtschaft und Finanzen, Regierung und öffentlicher Sektor
Schlagwörter:
Gewerbesteuerliche Fehlbeträge nach § 10a GewStG
Veröffentlicht: 30.03.2021
Zuletzt
aktualisiert: 07.04.2021
Informationen
Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Finanzministerium
✉
poststelle@tfm.thueringen.de
Zur Webseite
Datenverantwortliche Stelle: Thüringer Finanzministerium ✉ steuerabteilung@tfm.thueringen.de
Melden: