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Thüringer Transparenzportal
Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Werbung durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Kategorien: Regionen und Städte, Regierung und öffentlicher Sektor
Schlagwörter:
ÖbVI, berufswidrigen Werbemaßnahmen, Werbung, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Abgrenzung von zulässigen zu unerlaubten berufswidrigen Werbemaßnahmen
Veröffentlicht: 09.02.2022
Zuletzt
aktualisiert: 16.02.2022
Informationen
Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
✉
poststelle@tmil.thueringen.de
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Datenverantwortliche Stelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ✉ vermessung-aufsicht@tmil.thueringen.de
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