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Öffentliches Auftragswesen

Kategorien: Regionen und Städte, Regierung und öffentlicher Sektor, Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter: erhöhte Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe, Ausschreibung, Vergabe, Nachprüfung gemäß § 19 ThürVgG, Thüringer Vergabegesetz, Ergänzende Vertragsbedingungen, ILO-Kernarbeitsnormen, Auftragswert, Vergaberecht, ThürVVöA, Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge, ThürVgG, Oberschwellenbereich, Liefer- und Dienstleistungen, Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Bauleistungen, Unterschwellenbereich, VOB/A, Tariftreue, Schwellenwerte, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, VOL/A, Entgeltgleichheit, öffentliche Beschaffung

Veröffentlicht: 06.12.2016
Zuletzt aktualisiert: 21.06.2023


Informationen

Titel Lizenz
Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG -) Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträgen vom 16.09.2014 Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Erste Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Zweite Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Formblatt Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit §§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Formblatt Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12, Abs. 2 ThürVgG) Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Formblatt Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Formblatt Verpflichtung nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG - Sanktionen Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Formblatt Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Formblatt Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 19 ThürVgG § 19 ThürVgG Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Corona-Krise: Rundschreiben des BMWI vom 19.03.2020 Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Mitteilung der EU-Kommission - Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öff. Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Für EU-weite Vergabeverfahren gilt der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) enthält weitere Regelungen zu den Vergabeverfahren für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Für Bauaufträge im Oberschwellenbereich findet Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU) Anwendung. Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gilt für Aufträge oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte. Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Unterhalb der EU-Schwellenwerte finden für nationale Vergabeverfahren im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen die Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung. Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Für Bauaufträge im Unterschwellenbereich findet Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) Anwendung. Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Spezielle Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen finden sich in der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV). Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Vorschriften für Sektorentätigkeiten durch Sektorenauftraggeber sind in der Sektorenverordnung (SektVO) zu finden. Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Für sicherheitsrelevante Aufträge sind spezielle Vorschriften in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) geregelt. Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Die Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO) ist eine Verordnung, die die Pflicht der Auftraggeber zur Datenübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelt. Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG

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✉ zirt@tmwwdg.thueringen.de

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