Organisatorische Fragestellungen

Die Digitalisierung nach dem EfA-Prinzip erfordert effektive Strukturen und Kommunikationswege sowohl innerhalb als auch zwischen den Ländern. Hier werden organisatorische Herausforderungen und Lösungen beleuchtet.

Allgemeines zu EfA-Projekten

"Einer für Alle" bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mitnutzen können.

Häufig gestellte organisatorische Fragen:

Was versteht man unter der organisatorischen Dimension im Rahmen der OZG-Umsetzung?

Die organisatorische Dimension bezieht sich auf die Planung, Steuerung und Durchführung aller notwendigen organisatorischen Maßnahmen und Strukturen, um die digitalen Services gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) erfolgreich zu implementieren.

Wie werden die EfA-Projekte organisiert und gesteuert?

EfA-Projekte werden auf der einen Seite durch zentrale Koordinationsteams der jeweiligen Themenfeldführer gesteuert, die für die übergreifende Planung, Koordination und das Monitoring verantwortlich sind und auf der anderen Seite innerhalb Thüringens durch die jeweiligen Fachressorts zum Teil unterstützt durch das TFM. Dies umfasst auch die Abstimmung mit allen beteiligten Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Welche Rollen und Verantwortlichkeiten gibt es innerhalb der EfA-Projekte?

Zu den Rollen gehören Projektleiter, OZG-Ressortkoordinator, fachlich zuständiges Ressort (Fachaufsicht, rechtlich zuständiges Ressort (Rechtsaufsicht), IT-DL u. a. Ihres Fachverfahrens, TLRZ oder KIV, FIM-Landesredaktion, Zu-Fi-Redaktion, Personalrat der nachnutzenden Stelle (Vollzugsbehörde), Gleichstellungsbeauftragte (Vollzugsbehörde), Schwerbehindertenvertretung (Vollzugsbehörde), IT-Sicherheitsbeauftragter, Datenschutzbeauftragter und weitere Stakeholder.
Jede Rolle hat spezifische Verantwortlichkeiten, von der technischen Umsetzung über die Qualitätskontrolle bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit. Diese Stakeholder sollten bekannt sein und im Laufe des Projektes Schritt für Schritt einbezogen werden.

Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den beteiligten Organisationen und Kommunen?

Die Abstimmung erfolgt über regelmäßige Meetings oder Sprechstunden, über die spezifischen Themen oder Vorgehensweisen adressiert werden. Dafür werden gemeinsame Projektmanagement-Tools und Plattformen genutzt. Es ist hinzuzufügen, dass die Abstimmungen projektspezifisch ausgestalteten werden.

Welche Kommunikations- und Kooperationswerkzeuge werden für die Projektarbeit empfohlen?

Auf dem OZG Manager erhalten interessierte Thüringer Kommunen nach einer Registrierung detaillierte und strukturierte Informationen über die einzelnen Leistungen und den Status des Umsetzungsfortschritts. Auch wird den Pilotkommunen das Projektmanagement-Tool Open-Project empfohlen.

Wie können sich interessierte Kommunen an den EfA-Projekten beteiligen oder davon profitieren?

Durch direkte Beteiligung als Pilotkommune oder nachnutzende Kommune beim flächendeckenden Roll-Out der Leistung. Interessierte Kommunen können sich an die Kommunal Beratung des TFM (kommunalberatung@tfm.thueringen.de) wenden, um Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten zu erhalten.

Betrieb von EfA-Services

Die "Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen und Betrieb - Einer für Alle (AG RaBE - EfA)" hat das Dokument Mindestanforderungen an den Betrieb von "Einer für Alle - (EfA)" – Services erarbeitet, welches durch den IT-Planungsrat beschlossen wurde und als Richtlinienempfehlung anzuwenden ist. Ziel der Mindestanforderungen sind ein einheitliches Verständnis zu Rollen und Verantwortlichkeiten sowie organisatorischen Schnittstellen, die Sicherstellung eines gemeinsamen, abgestimmten Vorgehens zum Betrieb, Support und Weiterentwicklung der Onlinedienste und die Entwicklung eines einheitlichen, für die Nutzenden nachvollziehbaren Supports über alle EfA-Onlinedienste hinweg. Damit soll eine Verlässlichkeit für einen nutzerfreundlichen und wirtschaftlichen Betrieb sowie eine effiziente Mitnutzung von EfA-Services unter den Ländern sichergestellt werden. Zudem wurde die AL-Runde beauftragt, 2024 eine Evaluation der Mindestanforderungen durchzuführen sowie zu prüfen, ob die Mindestanforderungen ab 2025 verpflichtend anzuwenden sind.

Rahmenbedingungen für Rollen und Verantwortlichkeiten:

Ein EfA Onlinedienst „gehört“ allen mitnutzenden Ländern, daher braucht es ein Steuerungsgremium. Ziel ist eine gemeinsame Weiterentwicklung durch strategische, haushaltswirksame Änderungen am EfA-Onlinedienst zu beschließen.
Das betreibende Land braucht einen Handlungsrahmen, in dem es selbstständig entscheiden kann, um den operativen Betrieb des EfA-Onlinedienstes sicherzustellen.
Sowohl in den betreibenden und den mitnutzenden Ländern bedarf es einen koordinierenden Ansprechpartner, um die Informationsflüsse sicherstellen.
Es werden Expertengruppen benötigt, um Entscheidungsvorlagen fachlich, rechtlich und technisch aufzubereiten. Der Aufwand für das Steuerungsgremium soll reduziert und Entscheidungen vereinfacht werden.

FAQs zu den Mindestanforderungen an Rollen und Verantwortlichkeiten:

Müssen die definierten Rollen für den Betrieb für jeden Online-Dienst neu geschaffen werden?

Die „Mindestanforderungen an den Betrieb von EfA-Services“ schreiben die Neubesetzung der beschriebenen Rollen ausdrücklich nicht vor. Bestehende Strukturen können genutzt, bzw. erweitert werden, um die Aufgaben, die aus den Mindestanforderungen entstehen, zu erfüllen. Außerdem: Die Rollen beschreiben ein Bündel an Verantwortlichkeiten, Rechten und Pflichten, die übernommen werden sollen. Dabei muss eine Rolle (z.B. BeV) nicht von einer einzelnen Person übernommen werden. Jedes Land kann selbst entscheiden, wie es sich organisatorisch aufstellt, solange es sicherstellt, dass die Aufgaben übernommen und die Kontakte klar kommuniziert werden.

Ist ein Vetorecht für das betreibende Land (BeLa) möglich?

Ein verpflichtendes Vetorecht für das BeLa ist in den „Mindestanforderungen an den Betrieb von EfA-Services“ nicht implementiert. Über die Geschäftsordnung des Steuerungskreises besteht aber jeder Zeit die Möglichkeit ein Vetorecht auf Seiten des BeLas zu integrieren.

Bedarf es für jeden Online-Dienst einen extra Steuerungskreis?

Nein, eine ressourcenschonende und sinnvolle Bündelung der Online-Dienste ist Inhalt der „Mindestanforderungen an den Betrieb von EfA-Services“. Demnach können, abhängig von Sinnhaftigkeit und Ressourcenaufwand, mehrere Online-Dienste in einem Steuerungskreis zusammengefasst werden.

Wie funktionieren Steuerungskreise unter dem Dach einer FachMK?

Es steht den FachMK frei, die Umsetzung entsprechend ihrer rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, geeignet abzubilden. Hierfür ist es hilfreich, wenn die Themenfelder Vorschläge für die Bündelung ihrer Onlinedienste erarbeiten. Es ist zudem Aufgabe der Evaluationsphase, Best Practice-Ansätze zu identifizieren und zur Diskussion zu stellen.

Müssen die Steuerungskreise neu geschaffen werden?

Nein, bestehende Strukturen können genutzt bzw. erweitert werden, um die Anforderungen zu erfüllen. Es kann zum Beispiel für einige Onlinedienste sinnvoll sein die Steuerungskreise aus der Umsetzungsphase zu übernehmen und entsprechend der Mindestanforderungen an den Betrieb von EfA-Services anzupassen. Genauso kann es sinnvoll sein bereits bestehende Bund-Länder Arbeitsgruppen zu nutzen oder komplett neue Strukturen zu schaffen. Wichtig ist, dass die Anforderungen an die Steuerungskreise eingehalten werden.

Ist eine bzw. welche Rolle ist für die mit-themenfeldführenden Bundesressorts vorgesehen?

Eine stimmberechtigte Teilnahme an den Steuerungsgremien ist grundsätzlich beschränkt auf die sich an den Kosten beteiligenden mitnutzenden Länder. Darüber hinaus steht es den Steuerungsgremien frei, sich entsprechend der jeweiligen Anforderungen selbst zu konstituieren.

Wie werden Entscheidungen im Steuerungskreis getroffen?

Grundsätzlich empfiehlt die Muster-GO der AG RaBe-EfA die Entscheidungen im Steuerungskreis mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu treffen, um die Weiterentwicklung der Onlinedienste nicht zu blockieren. Die Geschäftsordnung sollte im Steuerungskreis abgestimmt werden. Final beschließt die Fachministerkonferenz (FMK) im Rahmen der vom Steuerungskreis vorgelegten Geschäftsordnung über Zusammensetzung, Stimmrecht und Tagungsweise des Gremiums, wobei die Teilnahme des BeLa sichergestellt werden muss.

Müssen operative Entscheidungen zum Betrieb des Online-Dienstes mit dem Steuerungskreis abgestimmt werden?

Nein, für operative Entscheidungen bezüglich des Betriebes ist der Betriebsverantwortliche (BeV) selbstständig verantwortlich. Zusätzlich können weitere Aufgaben nach Weisung des Steuerungskreises an das BeLa übertragen werden.

Werden die Expertengruppen durch das Steuerungsgremium oder das BeLa benannt?

Der Steuerungskreis etabliert Expertengruppen und kann zur Teilnahme einladen. Dabei sollten soweit möglich bestehende Austauschformate und Gremien genutzt werden, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Das BeLa kann Vorschläge einbringen bzw. zu einer Mitarbeit in einer Expertengruppe aufrufen. Die Kosten für die Mitarbeit in einer Expertengruppe können dem BeLa nicht in Rechnung gestellt werden.

Wie werden die Kosten der Online-Dienste verteilt?

Die Kosten werden entsprechend des angewandten Preismodells und des verwendeten Verteilschlüssels aufgeteilt (siehe Beschluss 2022/01-AL).

Muss die Rolle Mitnutzungsverantwortliche (MiV) auf Landesebene besetzt werden?

Nein, die Rolle kann auf Landesebene, auf kommunaler Ebene oder über einen Verband der Kommunen besetzt werden. Wichtig ist, dass es für jeden EfA-Onlinedienst in jedem MiLa eine verantwortliche Person für die in der Mitnutzung anfallenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten gibt.

Sind die Entscheidungskompetenzen der Rollen wie MiV innerhalb der Länder festgelegt oder kann das jedes Land intern selbst entscheiden?

Die Mindestanforderungen der AG RaBe-EfA legen lediglich die Verantwortungen, Schnittstellen und Aufgaben zwischen den Ländern fest. Sie greifen nicht in die Organisationshoheit der Länder und Kommunen ein, denen es weiterhin freisteht, diese Verantwortungen und Aufgaben entsprechend der Strukturen und Rahmenbedingungen des eigenen Landes zu verteilen.

Wer ist bei rechtlichen Veränderungen innerhalb eines mitnutzenden Landes (MiLa) für die Anpassung des Online-Dienstes zuständig?

Zunächst ist der Mitnutzungsverantwortliche (MiV) für die Mitteilung des Änderungsbedarfes an den BeV verantwortlich. Der BeV ist laut R3 c) unteranderem dafür verantwortlich, den aktuellen rechtlichen Stand des OD, entsprechend den Anforderungen der MiLas, sicherzustellen. Entscheidungen diesbezüglich trifft der BeV in Abstimmung mit dem betroffenen MiLa selbstständig. Wenn es bereits bestehende Expertengruppen gibt, können diese für die Entscheidung herangezogen werden.

Wann ist das BeLa kein MiLa?

Das BeLa ist gleichzeitig MiLa, wenn es den betreibenden Dienst selbst nutzt. Sollte das BeLa jedoch z.B. aus landesrechtlichen Gründen den eigenen Dienst nicht selbst nutzten, ist das BeLa kein MiLa.

Welche Konstellation entsteht im Steuerungskreis, wenn das BeLa nicht gleichzeitig MiLa ist?

Das BeLahat in diesem Fall kein Stimmrecht im Steuerungskreis, ist aber dennoch moderierend vertreten. Sonderregelungen können in der Geschäftsordnung geregelt werden. Das BeLa behält seinen Handlungsrahmen hinsichtlich des operativen Betriebs.

Rahmenbedingungen für Verantwortlichkeiten auf der Support-Ebene:

Der First-Level Support für die EfA-Onlinedienste soll langfristig über die Strukturen der 115 im mitnutzenden Land sichergestellt werden bzw. über landesinterne Supportstrukturen.
Technischer Second-Level-Support wird im betreibenden Land verantwortet und sollte vom Online-Dienst-Bereitsteller (IT Dienstleister) direkt übernommen werden. Im mitnutzenden Land werden fachliche Fragen weiterhin von den Fachstellen verantwortet und zusätzlich braucht es auch einen technischen Second-Level-Support für die EfA-Onlinedienste.
Es braucht standardisierte Kommunikationspfade (Kommunikationsmatrix) und einen technischen Kommunikationsweg (E-Mail/Ticketsystem) zum Austausch von Support-Informationen. Der Wissensmanagementprozess zwischen bereitstellendem und mitnutzendem Land muss geklärt sein, um die ausgewerteten Support-Informationen in der Beauskunftung und Weiterentwicklung zu nutzen.

FAQs zu den Mindestanforderungen des Supports:

Müssen alle Länder die 115 als 1st Level Support anbieten?

Die Nutzung der 115 als 1st Level Support ist nicht verpflichtend. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Bereitstellung des 1st Level Supports im mitnutzenden Land. Eine Nutzung der 115 wird aus nutzerorientierter Sicht allerdings empfohlen.

Welche Sprachen/ welchen Informationsumfangwird die 115 anbieten?

Hierzu machen die „Mindestanforderungen an den Betrieb von EfA-Services“ keine Vorgaben, die Zuständigkeit liegt bei der 115.

Wer übernimmt den 1st Level Support, solange die 115 diesen Support noch nicht (vollständig) übernehmen kann?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Bereitstellung des 1st Level Supports im mitnutzenden Land.

Von wem bekommt der Bürger im Falle einer Eskalation zum 2nd oder 3rd Level Support eine Rückmeldung?

Ein Rückkanal wird in den Mindestanforderungen aktuell nicht geregelt.

Aus welcher Perspektive sind die Bezeichnungen 1st, 2nd und 3rd Level zu verstehen?

Die Bezeichnungen werden aus der Perspektive der Onlinedienst Nutzenden vergeben. Der First Level Support meint also immer den ersten Kontakt vom Nutzenden aus.

Allgemeine FAQs:

Welche Konsequenzen entstehen, wenn die „Mindestanforderungen an den Betrieb von EfA-Services“ nach Ende der Übergangsfrist nicht eingehalten werden? Beide Szenarios (MiLa und BeLa)?

Konkrete Konsequenzen oder Strafzahlungen sind nicht vorgesehen. Gleichzeitig sind die betreibenden und mitnutzenden Länder dazu angehalten sich gemäß des Einer-für-Alle-Prinzips gegenseitig zur Einhaltung der Mindestanforderungen aufzufordern. Zudem sollte bedacht werden, dass die Nichteinhaltung Reputationsschäden aller Beteiligten zur Folge haben kann.

Zuständigkeitsfinder

Der Zuständigkeitsfinder (ZuFi) Thüringen ist die digitale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und bietet einen umfassenden Online-Katalog der Dienstleistungen der Verwaltung. Leistungen von staatlichen und kommunalen Stellen (z. B. Landesämtern, Landratsämtern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Kammern, etc.) werden hier beschrieben und Kontaktdaten sowie Ansprechpartner angezeigt. Weiterhin werden – soweit vorhanden – Links zur elektronischen Erledigung des Anliegens (Link zum Onlinedienst) und ggf. notwendige Formulare zur schriftlichen Beantragung zur Verfügung gestellt.
Die Informationen, die im ZuFi angezeigt werden, werden durch die kommunalen und staatlichen Behörden über ein zentrales Redaktionssystem gepflegt. Im speziellen sind dies Informationen zu Verwaltungsdienstleistungen, Organisationseinheiten (Anschriften, Ämter/Behörden, Ansprechpartner, Kontaktdaten) sowie Formulare und Onlinedienste.
Kommunen, Landesdienststellen und Kammern müssen sich zwecks Datenaustausch an den ZuFi anschließen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus kann die kostenlos von Thüringen zur Verfügung gestellte Datenbank genutzt und deren Inhalte in den eigenen Internetauftritt eingebunden werden. Möglich wird dies über den „Include Wizard“, mit dem interaktive Abfragen, wie zum Beispiel Suchformulare, oder auch eine fest definierte Auswahl von Daten (Organigramme, Formulare, Mitarbeiter, Onlinedienste etc.) konfiguriert werden können.

Häufig gestellte Fragen zum Zuständigkeitsfinder:

Wie kann der Include Wizard eingebunden und konfiguriert werden?

Für den kostenfreien Include Wizard ist ein Account im Redaktionsbackend des Zuständigkeitsfinders für die jeweilige Behörde notwendig. Dieser ist über folgende E-Mailadresse zu beantragen: zufi-zentralredaktion@tfm.thueringen.de.
Die Integration kann über Fenster- oder Frame-Einbindung (URL), per Browser-Fenster sowie per PHP- oder Javascript-Einbindung erfolgen. Die Nutzung ist ebenso wie die dazugehörige Schulung kostenfrei.

Wer pflegt die Inhalte im Redaktionssystem?

Die Verantwortung der Pflege liegt bei den zuständigen staatlichen oder kommunalen Behörden, konkret bei den entsprechenden ZuFi-Redakteurinnen und Redakteuren. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die Zentralredaktion.

Welche Informationen müssen gepflegt werden?

Alle für die Bereitstellung der Verwaltungsleistung erforderlichen Informationen müssen gepflegt werden. Das betrifft Informationen zur eigentlichen Verwaltungsdienstleistung, Anschriften, Organisationseinheiten, Ansprechpartner, Telefonnummern, Formulare, angebotene Onlinedienste, etc.

Wie kann ein Zugang zum Redaktionssystem beantragt werden?

Um einen Zugang zum Redaktionssystem zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Zentralredaktion.

Wie werden ZuFi-Redakteure über Neuigkeiten im Redaktionssystem informiert?

Die ZuFi-Redakteure der Kommunen, Landesdienststellen und Kammern werden regelmäßig über geänderte oder neu hinzugefügte Leistungen im ZuFi benachrichtigt. Möchten Sie aktuelle Informationen erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an zufi-zentralredaktion@tfm.thueringen.de.

Ich möchte meine kommunalen Daten nur einmal pflegen müssen, nicht im eigenen Internetauftritt und im Zuständigkeitsfinder. Geht das?

Kammern, Landesbehörden oder Kommunen können Daten zu Ihren Behörden und Ihren Leistungen entweder in Ihrem eigenen Redaktionssystem oder im ZuFi pflegen. Mit Webservices (XZuFi, REST) kann ein automatischer Datenabgleich erfolgen. Darüber hinaus kann der Include Wizard eingesetzt werden. Dieser ist ein kostenfreies Angebot des Freistaates Thüringen. Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Zentralredaktion des ZuFi zufi-zentralredaktion@tfm.thueringen.de.

Können Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger auch Leistungen sehen, für die wir als Behörde nicht zuständig sind?

Wenn Sie Ihre Daten im Zuständigkeitsfinder pflegen und diesen mit einem Webservice oder dem Include Wizard in Ihren Internetauftritt einbinden, kann der Bürger alle Verwaltungsleistungen von Bund, Land und Ihrer Kommune, die für Ihr Verwaltungsgebiet zur Verfügung stehen, ansehen und nutzen.


Kontakt bei weiteren Fragen:

Für allgemeine Anfragen können Sie sich gern per E-Mail an ozg@tfm.thueringen.de wenden.