Onlinewache Barrierefreiheit
Onlinewache Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://verwaltung.thueringen.de/onlinewache# veröffentlichte Onlinewache der Thüringer Polizei im Verwaltungsportal des Thüringer Finanzministeriums. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der ThüringerBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22.03.2021 durchgeführten Selbstbewertung. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Ein BITV-Test durch Dritte wird für das Verwaltungsportal in seiner Gesamtheit angestrebt.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Das Captcha der Onlinewache ist im Sinne der Anforderung 1.1.1 nach WCAG 2.1 nicht vereinbar. Durch Implementierung alternativer Verifizierungsmethoden ist die Erreichung der Barrierefreiheit bis Ende 2023 geplant.
- Die Onlinewache ist im Sinne der Anforderung 9.1.3.4 nach WCAG 2.1 nicht vollständig für die Darstellung mit mobilen Endgeräten konfiguriert. Eine Nutzung ist jedoch möglich. Es ist geplant, die Optimierung für diese Endgeräte bis Ende 2023 vorzunehmen.
- Die Onlinewache ist im Sinne der Anforderung 9.3.2.3 nach WCAG 2.1 nicht vollständig für konsistente Navigation konfiguriert. Es wird über die Registerkarte/Tab dargestellt, auf welcher Seite sich der Nutzer befindet. Eine Breadcrumb-Navigation wird nicht implementiert, da sonst das Übergehen einiger wichtiger Hinweisfenster möglich wäre.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.06.2021 erstellt und am 28.03.2023 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren in der dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen können Sie sich an die Pressestelle des Thüringer Finanzministeriums wenden.
Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.tlmb-thueringen.de
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter: internet@tlmb.thueringen.de