Förderales Informationsmanagement (FIM)

Die Verwaltungsdigitalisierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine medienbruchfreie und überall nutzbare, einheitliche Verwaltung über Bund, Länder und Kommunen hinweg zu gewährleisten.
FIM leistet hierfür einen wichtigen Beitrag, denn FIM liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Nach einer einheitlichen Methodik werden komplizierte Rechtsgrundlagen in eine einfache, allgemein verständliche Sprache übersetzt, die zugehörigen Prozesse entwickelt und universelle Datenfelder für Online-Formulare erstellt. Im Ergebnis entstehen rechtssichere und qualitätsgesicherte Informationen (sogenannten FIM-Stamminformationen), die für alle Behörden nachnutzbar sind. So können Länder und Kommunen auf validierte Stamminformationen des Bundes zurückgreifen, diese auf die landesrechtlichen Besonderheiten anpassen und der Vollzugsebene dann konkrete Vorlagen bereitstellen.

Der Vorteil: Der verwaltungsorganisatorische Aufwand der Digitalisierung in den Behörden wird gesenkt, was für Arbeitserleichterungen sorgt und die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigt.

Nachnutzung von FIM-Stamminformationen (Quelle: www.cio.bund.de)

FIM UND OZG

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist in aller Munde. Was dabei jedoch häufig übersehen wird ist, FIM und OZG gehören zusammen. Die Verbindlichkeit der FIM-Methodik wurde daher auch im Beschluss 2018/23 des IT-Planungsrats festgestellt. Das Föderale Informationsmanagement nimmt somit eine wichtige Rolle ein und unterstützt als Methodik die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz und die Gestaltung der digitalen Verwaltung. 
 

MEHRWERT VON FIM

Auch wenn FIM auf den ersten Blick komplex scheint, richtig angewendet bietet FIM eine Vielzahl von Mehrwerten für die Verwaltungsdigitalisierung:

  • Etablierung eines standardisierten Vorgehens bei der Erschließung von Gesetzestexten
  • Rechtskonformität / Rechtssicherheit durch einen mehrstufigen Qualitätssicherungs- und Freigabeprozess
  • Nachnutzungsmöglichkeit schafft Synergien und Effizienz (weniger Aufwand in Behörden; Verwendung in anderen Services, wie z.B. 115, Bundes- und Länderportale, etc.)
  • Einheitliche Übertragungsstandards (XZuFi, XProzess, XDatenfelder)
  • Einheitliche Qualitätsstandards (Qualitätskriterien der FIM-Bausteine)
  • bessere Rechtssetzung (z.B. Identifikation von Digitalisierungshemmnissen, Erkennung von ineffizienten Prozessschritten, etc.)

 

DIE DREI FIM-BAUSTEINE

Die Übersetzung der Rechtssprache erfolgt bei FIM in drei Bausteinen:

Leistungen, Prozesse und Datenfelder

Leistungen:
Was ist die Verwaltungsleistung? An wen muss ich mich wenden? Welche Rechtsgrundlagen gibt es? Was muss eingereicht werden?
Diese Fragen beantwortet die Leistungsbeschreibung. Der Fokus liegt hier auf der Übersetzung der gesetzlichen Vorgaben in eine für Bürger:innen und Unternehmen leicht verständliche Sprache. Hierfür werden die Informationen nach einem einheitlichen Schema textlich genau definiert, ihre gesetzlichen Grundlagen benannt und Informationen zu zuständigen Stellen bereitgestellt.

Prozesse:
Im Baustein Prozesse werden die rechtlich vorgegebenen Bearbeitungs- und Prüfschritte des Verwaltungsvollzugs beschrieben. Durch das Aufzeigen aller Prozessschritte werden möglich Optimierungspotentiale im Verwaltungsvollzug sichtbar, die dann im Rahmen eventuell notwendiger Gesetzesänderungen realisiert werden können.

Datenfelder:
Ein Online-Antrag in der digitalen Verwaltung benötigt Eingabefelder. Der Baustein Datenfelder definiert daher alle zwingend benötigten Daten, um eine Leistung zu beantragen. Eingabefelder wie Name, Adresse oder IBAN werden standardisiert und sind damit universell verwendbar. Hinterlegte Regeln können spätere Ausfüllfehler verhindern.
 

DER FIM-PROZESS IN THÜRINGEN

Die FIM-Erschließung in Thüringen erfolgt zentral durch die FIM-Landesredaktion. Das hat den Vorteil, dass die FIM-Methodik nicht vollumfänglich durch die fachlich zuständigen Stellen erlernt und geleistet werden muss. Lediglich bei fachspezifischen Inhalten und Rückfragen ist deren Mithilfe erforderlich.


 

DONWLOADS

Übersicht der Leistungen, für die FIM-Stamminformationen zur Verfügung stehen
Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht der Leistungen, für die in Thüringen bereits FIM-Stamminformationen erschlossen wurden.
Aktuell verfügbare FIM-Stamminformationen in Thüringen

 

Handouts

Weiterführende Informationen zu FIM können Sie hier herunterladen:

Föderales Informationsmanagement (FIM) – Verwaltungsleistungen: Einfach. Sicher. Online.
Leistungsschlüssel (LeiKa-ID) – Verwaltungsleistungen einheitlich erfassen
Leistungszuschnitt – Verwaltungsleistungen identifizieren
Fachliche Prüfung von FIM-Stamminformationen – Sicherstellen der fachlichen Qualität
 

ANSPRECHPARTNER

Für allgemeine Anfragen zu FIM, wenn Sie FIM-Stamminformationen nachnutzen möchten oder FIM für Ihre Verwaltungsleistungen erschließen wollen, wenden Sie sich bitte an fim@tfm.thueringen.de.

Frau Hecht (FIM-Landesredaktion)
Tel.: 0361 57 3612-526
E-Mail: sandra.hecht@tfm.thueringen.de

Herr Wiebel-Rabe (FIM-Landesredaktion)
Tel.: 0361 57 3612-527
E-Mail: andre.Wiebel-Rabe@tfm.thueringen.de