Finanzielle Fragestellungen
Finanzierung von EfA-Projekten
Onlineverwaltungsleistungen, die nach dem Einer-Für-Alle-Prinzip von einem Bundesland entwickelt wurden, können durch alle weiteren Bundeländer zur Nachnutzung erworben werden. Hierzu sind an das umsetzende Land anteilig die Kosten der Nachnutzung zu zahlen.
Häufig gestellte Fragen zur Finanzierung:
Welche Kosten werden durch das Land Thüringen zentral finanziert?
Lt. Beschlüssen des IT-Planungsrates werden Kosten, die seitens der bereitstellenden Länder für die Nachnutzung durch Thüringen aufgerufen werden, für Betrieb, Infrastruktur, fachliche Weiterentwicklung und Wartung der entsprechenden Onlinedienste, dauerhaft zentral durch das Land finanziert.
Im Jahr 2024 übernimmt das Land zusätzlich die technischen Anbindungskosten der nachnutzenden (kommunalen) Behörden, welche an die bereitstellenden Länder der Onlinedienste zu zahlen sind. Kosten für die individuellen Nachnutzung von EfA-Diensten, wie z.B. Kosten zur Anpassung der Onlinedienste auf Thüringer Spezifika (Parametrisierungskosten), Entwicklungskosten der Onlinedienste oder Kosten für die Nutzung von Supportstrukturen können nach Prüfung der verfügbaren Haushaltsmittel und mit Nachweis der wirtschaftlichen Nutzung (Wirtschaftlicheitsbetrachtung WiBe) ggf. auch zentral durch das Land finanziert werden.
Welche Kosten sind von den nachnutzenden Kommunen selbst zu tragen?
Ausgenommen von der zentralen Finanzierung des Landes sind die Kosten für etwaige Fachverfahren, die in den Kommunen zum Einsatz kommen. Hierzu zählen u.a. auch laufende Kosten, die für den Datentransport in ein Fachverfahren bzw. etwaige Schnittstellen von den entsprechenden Herstellern aufgerufen werden.
Für die Thüringer Kommunen besteht jedoch die Möglichkeit, die Förderangebote des Freistaates Thüringen über die Thüringer E-Government-Richtlinie für nicht zentral finanzierten Kosten, wie z.B. der Entwicklung einer Schnittstelle zwischen Onlinedienst und Fachverfahren, in Anspruch zu nehmen.
Weiterführende Informationen:
Kontakt bei weiteren Fragen:
Für allgemeine Anfragen können Sie sich gern per E-Mail an ozg@tfm.thueringen.de wenden.