Förderung nach Thüringer E-Government-Richtlinie (ThürEGovRL)
Förderung nach der ThürEGovRL
Förderung nach Thüringer E-Government-Richtlinie (ThürEGovRL)
Die einzelnen Fördergegenstände sind in Punkt 2 der ThürEGovRL aufgeführt.
Dazu gehören u. a. die Schulung von IT-Sicherheitsbeauftragten, die Schaffung von Schnittstellen, die Einführung, die Nutzung oder den Betrieb von Dokumentenmanagementsystemen, elektronischen Fachverfahren und anderen elektronischen Diensten.
Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Thüringer Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Zuwendung kann bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Weitere Informationen zu den Fördergegenständen und den Voraussetzungen sind im Handlungsleitfaden zur Thüringer E-Government-Richtlinie zu finden.
Rechtsgrundlagen:
Online-Anträge:
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Online-Antrag auf Förderung nach der Thüringer E-Government-Richtlinie
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Online-Antrag auf Mittelabruf (Login bzw. Registrierung in ThAVEL notwendig)
Formulare und Anhänge:
Ansprechpartner Förderung
Ansprechpartner:
Frau Franke
Tel.: 0361 57 332 1178
E-Mail: heike.franke@tfm.thueringen.de
Herr Schröter
Tel.: 0361 57 332 1245
E-Mail: jan-markus.schroeter@tfm.thueringen.de
Förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabensbeginn
Förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn
Gemäß Nummer 1.3 der VV zu § 44 LHO gibt es die Möglichkeit , aus einem sachlichen Grund, einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns zu beantragen. Vor der Genehmigung dieses förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns darf noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Die Genehmigung des förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns ist keine Förderzusage.
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kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens
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Beschreibung des sachlichen Grundes für den Antrag
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grobe Aufstellung der geplanten Ausgaben
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grober Zeitplan zur Umsetzung des Vorhabens
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sofern das Projekt mit anderen Kommunen umgesetzt wird Benennung der Partner notwendig
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textliche Bestätigung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde
- formloser Antrag ausreichend
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textliche Bestätigung, dass mit dem Vorhaben „Migration iKfz“ noch nicht begonnen wurde
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grobe Schätzung der entstehenden Ausgaben
Suchportal für Fördervorhaben
Suchportal für Fördervorhaben
Falls Sie ein Digitalisierungsprojekt in Ihrer Verwaltung planen und Partner benötigen, um eine Förderung nach der Thüringer E-Government-Richtlinie zu erreichen, können Sie sich beim Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 oder direkt bei den unten aufgeführten Kommunen melden.
Sie können sich den unten aufgeführten Kommunen anschließen oder eigene, neue Projekte über das Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 hier einbringen.
Geplantes Vorhaben | Suchende/r Gemeinde/Gemeindeverband | Ansprechpartner |
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Einführung eines DMS | Stadt Altenburg | wenden Sie sich bitte an das Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 |
Data Warehouse und Business Intelligence | Stadt Mühlhausen |
Herr Rempe |
Einführung des Ticketsystems von TOPdesk (IT-Tickets, ämterübergreifende Workflows, Projektaufgaben, Wissensdatenbank, Bürgerservice/Beschwerdemanagement) |
Stadt Schmölln |
Herr Wunderlich
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Einführung Ticketsystem OTRS |
Ilm-Kreis |
Herr R. Wünsche r.wuensche@ilm-kreis.de |
Einführung DMS VIS |
VG Triptis VG Kölleda Stadt Kölleda |
Frau Miethig personal@triptis.de Herr Goldhorn sebastian.goldhorn@vgem-koelleda.de Herr Riedel stadtverwaltung@koelleda.de |
Einführung E-Steuerakte (Grundsteuer- und Gewerbesteuerakten) | Stadt Mühlhausen |
Frau Listemann |
Einführung des Moduls "Kameraler Rechnungsworkflow" für das HKR-Programm "newsystem" von Axians Infoma | Landkreis Wartburgkreis |
Herr Schwanz |
Einführung des DMS "KIC" von der kiC GmbH | VG Hohe Rhön | Herr Steven Gutmann s.gutmann@vghoherhoen.de |