Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen
Thüringer E-Government-Richtlinie - ThürEGovRL

Vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Ressourcen wird die Verwaltungspraxis zur Thüringer E-Government-Richtlinie einer Anpassung unterzogen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass diese trotz begrenzter Mittel die strategischen Ziele des Landes zur Digitalisierung gezielt unterstützt. 

Die Förderung legt nunmehr den Schwerpunkt auf die Neuentwicklung und Nachnutzung bestehender standardisierter Schnittstellen zwischen Fachverfahren, Dokumentenmanagementsystemen und elektronischen Diensten (Ziffer 2c). 
Parallel dazu bleiben Schulungen und Weiterbildungen (Ziffer 2f) ein essentieller Bestandteil, um die erforderliche digiale Expertise in den Kommunen aufzubauen und kontinuierlich zu fördern. 

Projekte zu den weiteren Fördergegenständen können auf Grund der begrenzten Haushaltsmittel bis auf weiteres nicht mehr bewilligt werden.

Rechtsgrundlage


Anträge und Formulare


Förderunschädlicher  vorzeitiger Vorhabensbeginn

Gemäß Ziffer 1.3 der VV zu § 44 ThürLHO gibt es die Möglichkeit, aus einem sachlichen Grund einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu beantragen. Vor der Genehmigung dieses förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabensbeginn darf noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. 
 

Ansprechpartner

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Förderung haben, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Fragen zur Planung von Digitalisierungsprojekten und zur Antragstellung:

Herr Jan-Markus Schröter
Tel.: 0361 57 3611 524
E-Mail: kommunalberatung@tmdi.thueringen.de

Fragen zum Mittelabruf, Verwendungsnachweisen und Änderungsanträgen:

Frau Laura Künzel
Tel.: 0361 57 3611 569
E-Mail: egov.foerderung@tmdi.thueringen.de

Frau Susanne Ebertz
Tel.: 0361 57 3611 525
E-Mail: egov.foerderung@tmdi.thueringen.de