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Allgemeines

"e-Vergabe" im Überblick

Die „e-Vergabe“-Plattform ist in die Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung eingebunden und wegen ihrer Bedeutung für Verwaltung und Wirtschaft eines der Leitprojekte der Verwaltungsmodernisierung.
Der Begriff e-Vergabe ist das Kurzwort für elektronische Vergabe. Statt der konventionellen Vergabe in Papierform erfolgen die einzelnen Schritte bei der e-Vergabe elektronisch. Die „e-Vergabe“-Plattform des Bundes stellt dabei ein Medium dar, das den Behörden der öffentlichen Verwaltung die elektronische Veröffentlichung und Abwicklung von Ausschreibungen ermöglicht.

Interessierte Unternehmen können kostensparend Verdingungsunterlagen herunterladen, auf dem PC bearbeiten und als digitales Angebot einreichen. Der Zugang zur e-Vergabe ist kostenfrei.

Der elektronische Vergabeprozess gliedert sich in drei Qualitätsstufen:

  • 1. Der Bekanntmachungstext wird angezeigt.
  • 2. Der Bekanntmachungstext wird angezeigt und die Ausschreibungsunterlagen stehen zum Download zur Verfügung.
  • 3. Der Bekanntmachungstext wird angezeigt, die Ausschreibungsunterlagen stehen zum Download zur Verfügung und das Angebot kann, falls bei Vorliegen erhöhter Sicherheitsanforderungen gefordert (vgl. VgV § 53 (3)) auch elektronisch signiert, bei der Vergabestelle online abgegeben werden.

 

Die technischen Anforderungen für die Teilnahme an der e-Vergabe sind minimal. Erforderlich sind ein Standard-PC (Betriebssystem Windows, macOS oder Linux) mit Internetzugang und Grundkenntnisse im Umgang mit PC und Internet. Für die Teilnahme wird die entsprechende Software kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der e-Vergabe unter https://www.evergabe-online.de.

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Allgemeines

Für EU-weite Ausschreibungen im Oberschwellenbereich gelten verschiedene Vergabeverordnungen (u.a. VgV, SektVO, KonzVgV).

Nationale Ausschreibungen (Unterschwellenbereich) basieren in Thüringen auf der Unterschwellenvergabeordnung(UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Für Vergabeverfahren im Unter- bzw. Oberschwellenbereich gelten in Thüringen darüber hinaus das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sowie die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA). Nähere Informationen zu den Rechtsgrundlagen für das öffentliche Auftragswesen in Thüringen befinden sich unter: Öffentliches Auftragswesen | Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (thueringen.de)

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Vergabestellen

Als Vergabestellen können sich in Thüringen kostenfrei registrieren lassen:

  • Landesbehörden und nachgeordnete Dienststellen
  • Kommunale Auftraggeber im Sinne § 2 Abs. 2 ThürVgG und sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Sinne § 2 Abs. 1 ThürVgG

Für Unternehmen aus dem nicht öffentlichen Bereich ist die Registrierung als Vergabestelle und somit die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen nicht möglich.

Seit dem 01.01.2020 ist die vollständige elektronische Kommunikation in Vergabeverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit im Unter- bzw. Oberschwellenbereich vorgeschrieben. Hierzu ist die Nutzung des Online-Beschaffungs-Assistenten (OBA) notwendig.

Auf der Vergabeplattform des Bundes werden die Ausschreibungen veröffentlicht, die mittels des OBA bearbeitet werden. Auf dem Serviceportal Thüringen werden die Thüringer Ausschreibungen lediglich angezeigt und es erfolgt eine Verlinkung zur Vergabeplattform. Alle Bekanntmachungstexte und die meisten Verdingungsunterlagen können Sie ohne weitere Registrierung abrufen.