Zum 31.12.2024 werden die Authentifizierung der Nutzer über Verimi und das Thüringer Servicekonto als Anmeldemöglichkeit eingestellt. Ab dem 01.01.2025 ist damit ausschließlich die Authentifizierung über die BundID zu nutzen.
Die BundID steht Ihnen bereits jetzt als Authentifizierungsmittel für den elektronischen Beihilfeantrag bereit. Nutzen Sie dafür die Rubrik "Anmelden mit BundID" im Bereich des bisherigen Servicekontos. Ab dem 01.01.2025 werden dann die bisherigen Möglichkeiten zur Anmeldung entfernt.
Danke, dass Sie diesen Dienst zusammen mit der BundID nutzen!
Hintergrund:
Gemäß § 3 des Onlinezugangsgesetzes - OZG erfolgt die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer für die Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen im Portalverbund über ein zentrales Bürgerkonto.
Es können für den Antragsteller, dessen Ehegatten/Lebenspartner und Kinder jeweils maximal 20 Belege eingegeben werden. Dabei entspricht ein Beleg zum Beispiel einer Arztrechnung.
Werden zu einem Beleg die Nachweisdokumente auf mehrere Dateien aufgeteilt, z. Bsp. jede Seite einer Rechnung ist ein Scandokument, können maximal 50 Dateien pro Beleg angehängt werden.
Erlaubte Dateitypen sind .pdf, .jpg, .jpeg, .png, .bmp oder .gif.
Passwortgeschützte Dateien können nicht verarbeitet werden.
Die einzelne Datei darf eine Speichergröße von 10 MB nicht übersteigen.
Die Speichergröße aller Dateien darf 100 MB nicht übersteigen.
Die Kennzeichnung der Dateien im Onlineantrag als „Rezept“ ist ausschließlich für Arzneimittelrezepte und ggf. dafür gesondert erstellte Rechnungen/Nachweise zu verwenden. Bei allen anderen Arten von Belegen sind die Dateien als „Rechnung“ zu kennzeichnen.
Bewahren Sie die Originalbelege bzw. die Dateien mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens auf, da die eingereichten digitalen Rechnungen und Nachweisdokumente mit Bescheidversendung grundsätzlich vernichtet werden.