Aktuelles aus dem Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0

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null Checkliste für die OZG-Umsetzung in Kommunen

Checkliste für die OZG-Umsetzung in Kommunen

 

Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 OZG muss jede Behörde bis Ende 2022 zu den angebotenen Verwaltungsleistungen neben traditionellen Formularen, in Papier, PDF-, Word- oder Excel-Dateien auch elektronische Antragsprozesse vorhalten.

Im Leitfaden erhalten Sie zunächst einen Überblick, welche Verwaltungsleistungen Sie nach den Maßgaben des OZG auch online anbieten müssen. Der OZG-Leistungskatalog beschreibt ein Viertel der Verwaltungsleistungen in der Verantwortung des Bundes, während die Länder und Kommunen alle weiteren Verwaltungsleistungen digital zu erstellen haben. 

Die wenigsten Kommunen in Thüringen, aber auch in Deutschland, haben das technische, personelle und finanzielle Know-how, um ein eigenes digitales Antragssystem für elektronische Verwaltungsleistungen zu beschaffen und zu betreiben.

Deshalb stellt das Thüringer Finanzministerium eine entsprechende Software - ThAVEL (Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen) - mit allen notwendigen Basisdiensten (Benutzerkonto, Bezahlmöglichkeit usw.) zentral zur Verfügung.
Die Software ThAVEL wird fortlaufend modernisiert und an die Anforderung des OZG angepasst. 

Mit der Checkliste wird Ihnen, den Führungskräften und Verantwortlichen der Thüringer Kommunalverwaltungen ein Muster-Prozess an die Hand gegeben. Von der Idee bis zur Umsetzung eines elektronischen Antragsverfahrens werden zentrale Schritte dargestellt, so dass eigene Projekte einfacher angestoßen werden können.

Für Rückfragen hierzu sowie für sämtliche andere Fragen - die Digitalisierung der Verwaltung, die Umsetzung des OZG und ThürEGovG oder der finanziellen Förderung betreffend - stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Verwaltung 4.0 gern zur Verfügung.