Aktuelles aus dem Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0

An dieser Stelle finden Sie die zuletzt hinzugefügten Nachrichten und Beiträge der Kompetenzzentrums Verwaltung 4.0

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null Hinweise - eKABHI

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Es können für den Antragsteller, dessen Ehegatten/Lebenspartner und Kinder jeweils maximal 20 Belege eingegeben werden. Dabei entspricht ein Beleg zum Beispiel einer Arztrechnung.
  • Werden zu einem Beleg die Nachweisdokumente auf mehrere Dateien aufgeteilt, z. Bsp. jede Seite einer Rechnung ist ein Scandokument, können maximal 50 Dateien pro Beleg angehängt werden.
  • Erlaubte Dateitypen sind .pdf, .jpg, .jpeg, .png, .bmp oder .gif.
  • Die einzelne Datei darf eine Speichergröße von 10 MB nicht übersteigen.
  • Die Speichergröße aller Dateien darf 100 MB nicht übersteigen.
  • Die Kennzeichnung der Dateien im Onlineantrag als „Rezept“ ist ausschließlich für Arzneimittelrezepte und ggf. dafür gesondert erstellte Rechnungen/Nachweise zu verwenden. Bei allen anderen Arten von Belegen sind die Dateien als „Rechnung“ zu kennzeichnen.

Bewahren Sie die Originalbelege bzw. die Dateien mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens auf, da die eingereichten digitalen Rechnungen und Nachweisdokumente mit Bescheidversendung grundsätzlich vernichtet werden.