Aktuelles aus dem Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0

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null Verwaltungsleistungen Online

Verwaltungsleistungen Online

​​Das OZG (Onlinezugangsgesetz) fordert alle Verwaltungen auf, bis zum 31.12.2022 ihre Leistungen auch online anzubieten.

Das heißt, alle Informationen und Anträge der Behörden müssen im Internet verfügbar sein.

Das Bundesinnenministerium hat in seinem OZG-Umsetzungskatalog (zu finden auf der OZG-Informationsplattform) etwa solche 575 Verwaltungsleistungen identifiziert. Aber natürlich bieten die Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern auch eigene Verwaltungsleistungen an. Je nach Kommune kommen also weitere spezifische Kommunalverfahren hinzu. 

Bereits jetzt gibt es Gemeinden, Städte und Landkreise, die ein gutes Serviceangebot im Internet bereit halten!

Dieses Angebot kann im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmen ausgebaut werden. Die verpflichtend zu digitalisierenden Antragsverfahren müssen umgesetzt werden. Die Mühe lohnt. Denn Thüringen soll im innerdeutschen aber auch europäischen und internationalen Standortwettbewerb erkennbar sein, sich durch eine leistungsfähige und wirtschaftsfreundliche Verwaltung auszeichnen, die Unternehmertum fördert und Arbeitsplätze in der Region erhält und schafft.

Die Verwaltungen im Freistaat sorgen dafür, dass Thüringen ein lebenswertes Land für Jung und Alt ist.