Förderung nach ThürFAG
Aktuelles aus dem Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0
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Förderung nach § 24 Abs. 2 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Gefördert werden
- die freiwillige kommunale Zusammenarbeit von in der Regel mindestens drei Gemeinden oder Landkreisen.
Es können Fördermittel bis 500.000 € einmalig als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt werden.
- Gutachten, die die Möglichkeit und Voraussetzungen einer kommunalen Zusammenarbeit untersuchen.
Es können Fördermittel in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 30.000 € einmalig als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt werden. Bei späterer Förderung der kommunalen Zusammenarbeit auf Grundlage des Gutachtens, kann der Eigenanteil bis zu 10.000 € gefördert werden.
Im Vordergrund steht die Förderung in Zusammenhang mit der Digitalisierung der Verwaltungen.
Ansprechpartner:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 500
Referatsleiter
Christoph Democh
Telefon: 0361 57- 3321467
Fax: 0361 57-3321458
E-Mail: christoph.democh@tlvwa.thueringen.de