TTP

Über das Thüringer Transparenzportal

Mit dem Transparenzgesetz vom 18. Oktober 2019 hat sich der Thüringer Gesetzgeber für die Weiterentwicklung des bestehenden Zentralen Informationsregisters Thüringen (ZIRT) hin zu einem Thüringer Transparenzportal entschieden. Das Thüringer Transparenzgesetz gewährleistet einen Zugang zu amtlichen Information nicht nur auf Antrag, sondern besonders durch eine proaktive Bereitstellung durch die öffentlichen Stellen. Damit kann jeder Interessierte anonym, zeit- und ortsunabhängig sowie kostenlos über das Internet die Informationen abrufen. Bürger ersparen sich das durch einen Antrag auf Informationszugang ausgelöste Verwaltungsverfahren.

Im Thüringer Transparenzportal werden Links zu im Internet eingestellten amtlichen Informationen zusammen mit weiteren, die Information beschreibenden sogenannten Metadaten gespeichert. Der Metadatensatz entspricht demjenigen des GovData - Portals. Damit ist das Thüringer Transparenzportal zu diesem kompatibel. Da das Transparenzportal, beruhend auf dem Thüringer Transparenzgesetz, insbesondere gemäß § 1 des Gesetzes zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung beitragen soll, bilden menschenlesbare Daten den Schwerpunkt der eingestellten Informationen.

Die im Transparenzportal verfügbaren Informationen setzen sich zusammen aus solchen, die aufgrund von Transparenzpflichten zu veröffentlichen sind und solchen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch die öffentlichen Stellen proaktiv bereitgestellt werden. Die Informationen werden durch die öffentlichen Stellen thematisch gebündelt in das Transparenzportal eingestellt.

Das hier genannte Thüringer Transparenzgesetz kann unter dem Titel "Informationsfreiheit/Transparenz" nachgesehen werden, unter dem weitere Informationen zu dem Thema eingestellt sind.

Sowohl im Thüringer Transparenzportal als auch bei den eingestellten Informationen gelten - soweit nichts Abweichendes angegeben ist - die Status- und Funktionsbezeichnungen für alle Geschlechter.