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Gleich lautende Erlasse zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG
Kategorien: Regierung und öffentlicher Sektor, Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter:
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen, erweiterte Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer
Veröffentlicht: 04.04.2022
Zuletzt
aktualisiert: 11.12.2024
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