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Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen

Kategorien: Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Verkehr, Bildung, Kultur und Sport, Regierung und öffentlicher Sektor, Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter: Wegerecht, Grunddienstbarkeit, Zeugnis, Wohnungseigentum, Unschädlichkeitszeugnisse, beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Teilfläche, Sondereigentum, ThürVermGeoG

Veröffentlicht: 19.03.2020
Zuletzt aktualisiert: 19.03.2020


Informationen

Titel Lizenz
Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen nach den §§ 28 bis 31 des ThürVermGeoG Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG

Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
✉ poststelle@tmil.thueringen.de
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Datenverantwortliche Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
✉ robert.kraegenbring@tmil.thueringen.de

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