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Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für die Erhaltung und den Betrieb höhengleicher Kreuzungen zum Ausgleich nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Kategorien: Verkehr, Regionen und Städte
Schlagwörter:
Veröffentlicht: 11.01.2021
Zuletzt
aktualisiert: 09.02.2022
Informationen
| Titel | Lizenz |
|---|---|
| Richtlinie für den Ausgleich von Aufwendungen nach § 16 AEG | Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG |
Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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poststelle@tmil.thueringen.de
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