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Erlass über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Verwaltungsräte der Thüringer Sparkassen (§ 8 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Sparkassengesetz)
Kategorien: Regionen und Städte, Regierung und öffentlicher Sektor, Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter:
Aufwandsentschädigung, Sparkasse, Verwaltungsrat
Veröffentlicht: 22.03.2024
Zuletzt
aktualisiert: 22.03.2024
Informationen
Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Finanzministerium
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poststelle@tfm.thueringen.de
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Datenverantwortliche Stelle: Thüringer Finanzministerium, Sparkassenaufsicht ✉ sparkassenaufsicht@tfm.thueringen.de
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