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Erlass über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Verwaltungsräte der Thüringer Sparkassen (§ 8 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Sparkassengesetz)

Kategorien: Regionen und Städte, Regierung und öffentlicher Sektor, Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter: Verwaltungsratssitzung, Sparkasse, Verwaltungsratsmitglied, Aufwandsentschädigung

Veröffentlicht: 29.06.2026
Zuletzt aktualisiert: 09.07.2026


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Erlass über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Verwaltungsräte der Thüringer Sparkassen (§ 8 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Sparkassengesetz) Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG

Veröffentlichende Stelle:
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✉ poststelle@tfm.thueringen.de

Datenverantwortliche Stelle:
Thüringer Finanzministerium
✉ sparkassenaufsicht@tfm.thueringen.de

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