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Erlass über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Verwaltungsräte der Thüringer Sparkassen (§ 8 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Sparkassengesetz)

Kategorien: Regionen und Städte, Regierung und öffentlicher Sektor, Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter: Aufwandsentschädigung, Sparkasse, Verwaltungsrat

Veröffentlicht: 22.03.2024
Zuletzt aktualisiert: 22.03.2024


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Erlass über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Verwaltungsräte der Thüringer Sparkassen (§ 8 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Sparkassengesetz) Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG

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