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Thüringer Transparenzportal
Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Werbung durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Kategorien: Regionen und Städte, Regierung und öffentlicher Sektor
Schlagwörter:
Abgrenzung von zulässigen zu unerlaubten berufswidrigen Werbemaßnahmen, ÖbVI, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, berufswidrigen Werbemaßnahmen, Werbung
Veröffentlicht: 09.02.2022
Zuletzt
aktualisiert: 09.04.2025
Informationen
Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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poststelle@tmil.thueringen.de
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