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Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für die Erhaltung und den Betrieb höhengleicher Kreuzungen zum Ausgleich nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Kategorien: Regionen und Städte, Verkehr
Schlagwörter:

Veröffentlicht: 11.01.2021
Zuletzt aktualisiert: 09.02.2022


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Richtlinie für den Ausgleich von Aufwendungen nach § 16 AEG Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG

Veröffentlichende Stelle:
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