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Tarifrecht - Arbeitszeitmodelle - Sonderurlaub

Kategorien: Regierung und öffentlicher Sektor
Schlagwörter: Arbeitszeitsouverenität, Personal, Landesdienst

Veröffentlicht: 06.12.2016
Zuletzt aktualisiert: 09.12.2020


Informationen

Titel Lizenz
Information zu Sonderurlaub bis zur Höchstdauer von vier Wochen statt Jahressonderzahlung Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Sonderurlaub bis zur Höchstdauer von vier Wochen statt Jahressonderzahlung - Checkliste Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Sonderurlaub bis zur Höchstdauer von vier Wochen statt Jahressonderzahlung - Vereinbarung Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG

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