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Dienstaufwandsentschädigungen, die den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in Thüringen gewährt werden (ab 01.01.2023)

Kategorien: Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter: hauptamtliche kommunale Wahlbeamte, steuerfreie Aufwandsentschädigung, § 3 Nr. 12 EStG

Veröffentlicht: 08.11.2023
Zuletzt aktualisiert: 08.11.2023


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Information zu Dienstaufwandsentschädigungen, die den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in Thüringen gewährt werden (ab 01.01.2023) Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG

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