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Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen

Kategorien: Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter: Wählbarkeit, Wahl, Sparkasse, Thüringen, Verwaltungsrat

Veröffentlicht: 06.12.2016
Zuletzt aktualisiert: 22.02.2023


Informationen

Titel Lizenz
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen (ThürSpkWahlVO) Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell

Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Finanzministerium
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Datenverantwortliche Stelle:
Thüringer Finanzministerium
✉ sparkassenaufsicht@tfm.thueringen.de

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