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Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz

Kategorien: Regierung und öffentlicher Sektor
Schlagwörter: ThürBüBG, ThürPetG, Petition, Bürger, Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz, Thüringer Gesetz über das Petitionswesen, Beschwerde, Bürgeranliegen, Bürgerbeauftragter

Veröffentlicht: 06.12.2016
Zuletzt aktualisiert: 05.10.2022


Informationen

Titel Lizenz
Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten (ThürBüBG) Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG

Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
✉ poststelle@tmik.thueringen.de
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Datenverantwortliche Stelle:
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
✉ post@buergerbeauftragter-thueringen.de

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