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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Thüringen

Kategorien: Regionen und Städte, Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit, Regierung und öffentlicher Sektor
Schlagwörter: Erlöschen des Amtes, Bestellungsverfahren, ÖbVI, Amtsausübung, Ahndung von Amtspflichtverletzungen, Bestellung, Aufsticht, Rechtsstellung, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, ThürGÖbVI, Berufsausübung, Aufgaben und Befugnisse, Vermessungsstelle, ThürGÖbVIDVO, Berufsrecht

Veröffentlicht: 06.07.2023
Zuletzt aktualisiert: 11.07.2023


Informationen

Titel Lizenz
Thüringer Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ThürGÖbVI) Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Verordnung zur Durchführung des Thüringer Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ThürGÖbVIDVO) Datenlizenz Deutschland Namensnennung nicht-kommerziell
Aussetzung des § 11 Abs. 3 ThürGÖbVIDVO – Vermessungsbefugnis vom 18. Mai 2021 Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG

Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
✉ poststelle@tmil.thueringen.de
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Datenverantwortliche Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
✉ Vermessung-Aufsicht@tmil.thueringen.de

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