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Eichung eines Messgeräts

Kategorien: Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter: Eichung, Messgerät, Verbraucherschutz

Veröffentlicht: 29.03.2018
Zuletzt aktualisiert: 01.03.2023


Informationen

Titel Lizenz
Antrag auf Eichung eines Messgeräts Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG
Hinweise zur Eichung eines Messgeräts Amtliches Werk, lizenzfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG

Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
✉ Poststelle@tmasgff.thueringen.de
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Datenverantwortliche Stelle:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
✉ zirt@tlv.thueringen.de

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