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Dienstaufwandsentschädigungen, die den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in Thüringen gewährt werden (ab 01.01.2023)
Kategorien: Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter:
hauptamtliche kommunale Wahlbeamte, steuerfreie Aufwandsentschädigung, § 3 Nr. 12 EStG
Veröffentlicht: 08.11.2023
Zuletzt
aktualisiert: 08.11.2023
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Thüringer Finanzministerium
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poststelle@tfm.thueringen.de
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Datenverantwortliche Stelle: Thüringer Finanzministerium ✉ steuerabteilung@tfm.thueringen.de
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