Als Vergabestellen können sich in Thüringen kostenfrei registrieren lassen:
- Landesbehörden und nachgeordnete Dienststellen
- Kommunale Auftraggeber im Sinne § 2 Abs. 2 ThürVgG und sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Sinne § 2 Abs. 1 ThürVgG
Für Unternehmen aus dem nicht öffentlichen Bereich ist die Registrierung als Vergabestelle und somit die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen nicht möglich.
Seit dem 01.01.2020 ist die vollständige elektronische Kommunikation in Vergabeverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit im Unter- bzw. Oberschwellenbereich vorgeschrieben. Hierzu ist die Nutzung des Online-Beschaffungs-Assistenten (OBA) notwendig.
Auf der Vergabeplattform des Bundes werden die Ausschreibungen veröffentlicht, die mittels des OBA bearbeitet werden. Auf dem Serviceportal Thüringen werden die Thüringer Ausschreibungen lediglich angezeigt und es erfolgt eine Verlinkung zur Vergabeplattform. Alle Bekanntmachungstexte und die meisten Verdingungsunterlagen können Sie ohne weitere Registrierung abrufen.