Aktuelles aus dem Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0

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null Förderung nach der ThürEGovRL

Förderung nach Thüringer E-Government-Richtlinie (ThürEGovRL)

 

Wir möchten alle Zuwendungsempfänger daran erinnern, dass die Mittelabrufe zu den Projekten bis zum 15.11.2023 bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen sind. Für die Einreichung haben Sie die Möglichkeit das ThAVEL-Formular zu verwenden. 

Alternativ können Sie das folgende PDF-Formular an das Postfach eGov.Foerderung@tfm.thueringen.de  übersenden:

Mittelabruf

Die einzelnen Fördergegenstände sind in Punkt 2 der ThürEGovRL aufgeführt.

Dazu gehören u. a. die Schulung von IT-Sicherheitsbeauftragten, die Schaffung von Schnittstellen, die Einführung, die Nutzung oder den Betrieb von Dokumentenmanagementsystemen, elektronischen Fachverfahren und anderen elektronischen Diensten.

 

Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Thüringer Gemeinden und Gemeindeverbände.

 

Die Zuwendung kann bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Weitere Informationen zu den Fördergegenständen und den Voraussetzungen sind im Handlungsleitfaden zur Thüringer E-Government-Richtlinie zu finden.


Rechtsgrundlagen:


Online-Anträge:


Formulare und Anhänge: